Rürup-Rente (Basisrente)
Seit dem 01.01.2005 wurde die so genannte "Rürup-Rente" oder auch Basisrente für den Sparer eingeführt. Als Anreiz zur privaten Altersvorsorge dienen staatliche Förderungen. Die Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen ist hier gefragt und somit seine Altersversorgung (Grundversorgung) privat aufzustocken. Durch die Bedingungen während der Ansparzeit, der Rentenphase (Leistungsphase) sowie auch bei der Vererbbarkeit, erinnert die Rürup-Rente an die gesetzliche Rentenversicherung. Die Unterschiede sind in der steuerlichen Förderung, den Anlagemöglichkeiten und der Wahl der Beitragshöhe und Dauer der Zahlung zu finden. Die Basisrente gilt als zusätzliche private aber freiwillige Altersvorsorge. Erhalten Sie hier einen Überblick über die Eckdaten und Rahmenbedingungen der Rürup-Rente.
Basiswissen der Rürup-Rente (Basisrente)
Wesentliche Merkmale der Voraussetzungen, Vor- und Nachteile der Rürup-Rente sind wichtige Informationen für Sie. Lesen Sie hier weiter.
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Die Rürup-Rente (Basisrente) in der Ansparphase
Steuervorteile und Sicherheit bei Hartz IV sind nur zwei Beispiele für die Attraktivität der Rürup-Rente. Informieren Sie sich hier.
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Die Rürup-Rente (Basisrente) nach Renteneintritt
Was passiert mit dem angesparten Geld aus der Rürup-Rente, wenn Sie in Rente gehen wollen? Lesen Sie hier mehr dazu.
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Vererbarkeit und Verpfändung einer Rürup-Rente
Wie Sie die Rürup-Rente vererben oder anderweitig verwenden können, lesen Sie hier.
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