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Die Ansparphase der Riester-RenteDie Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Die zertifizierte Riester-Rente kann ab einem Mindesteigenbeitrag von 60€ im Jahr bereits begonnen werden. Dies ermöglicht auch Geringverdienern den Aufbau einer zusätzlichen Versorgung im Alter. Für die volle staatliche Förderung sich Beiträge in Höhe von 4% Ihres Jahresbruttoeinkommens zu entrichten. Dies ermöglicht auch "Vielverdienern" Steuervorteile zusätzlich zu den Zulagen zu nutzen. Zulagen und Förderungen fließen direkt in den Riestervertrag. Sonderzahlungen des Arbeitgebers (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) können ebenfalls in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Basisthemen für die Ansparphase:
1. Wer darf die Riester-Rente abschließen?Die Personen, welche eine Riesterrente abschließen dürfen, werden auch zulagenberechtigter Personenkreis genannt. Sie müssen einer uneingeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen. Jeder Rentenversicherungspflichtige, Bezieher von Vorruhestandsgeld mit vorhergehender Pflichtversicherung und Geringverdiener, der den gesamten Beitrag zur Rentenversicherung abführt, darf eine Riester-Rente abschließen. Weiterhin Beamte und deren gleichgestellte Personen, Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen, Auszubildende sowie die Ehepartner aller Zulageberechtigten. Auch Personen während der Kindererziehungszeit in den ersten drei Lebensjahren des jeweiligen Kindes können eine Riester-Rente nutzen. Ferner können Empfänger von Arbeitslosengeld einen Riestervertrag erhalten. 2. Können die Beiträge steuerlich gefördert werden?Ja. Ein Steuervorteil kann sich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben. Ab 2008 sind 2.100€ (Fördergrenze) pro Jahr steuerlich abzugsfähig. Hierbei wird durch das Finanzamt geprüft, ob durch den Sonderausgabenabzug die Steuerersparnis höher ist als die vom Staat gezahlten Zulagen. Wenn die Ersparnis höher ausfällt, werden Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben abgezogen und die dadurch entstandene Steuererspanis wird um die Zulagen gekürzt. 3. Werden die Beiträge aus dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen gezahlt?Ja, die Beiträge werden aus dem Bruttoeinkommen gezahlt. Das heißt, vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Bruttoeinkommen) werden diese Beiträge geleistet und vermindern somit den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge. 4. In welcher Höhe werden die Beiträge gefördert?Hier müssen zwei Ansätze betrachtet werden. Die Höhe der Zulagen ist vom Gesetzgeber festgeschrieben und wird in Grund- und Kinderzulage unterteilt. Zulagen müssen in jedem Fall selbst beantragt werden oder wahlweise die Vertragsführende Gesellschaft eine Vollmacht zur Zulagenbeantragung haben. Werden die Zulagen für die letzten 4 Jahre nicht beantragt, verfallen diese unwiderbringlich. Grundzulage Ledige: 2006/2007 = 114€ jährlich ab 2008 = 154€ jährlich
Grundzulage Verheiratete: 2006/2007 = 228€ jährlich ab 2008 = 308€ jährlich
Zulage pro Kind: 2006/2007 = 138€ jährlich ab 2008 = 185€ jährlich für ab 2008 geborene Kinder: 300€ jährlich NEU: Ausbildungszulage für Personen unter 25 Jahren: ab 2008 = 200€ einmalig Bei der Steuerersparnis wird geprüft, in wie fern ein Sonderausgabenabzug innerhalb der Einkommenssteuererklärung möglich ist. Hierbei sidn die Fördergrenzen zu beachten. Ab 2008 beträgt diese 2.100 € (siehe steuerliche Förderung). 5. Darf vor Rentenbeginn über das angesparte Kapital verfügt werden?Ja, innerhalb bestimmter Grenzen können vor Rentenbeginn Entnahmen aus dem Vertrag getätigt werden. Bedingung hierfür ist, das dieses Kapital für eine selbstgenutzte Immobilie verwendet wird, welche dann ebenfalls der Altersvorsorge dient. Entnahmen können Sie in der Höhe von 10.000€ bis max. 50.000€ tätigen. 6. Ist die Riester-Rente "Insolvenz- und Hartz-IV-sicher"?Ja. Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit und den dann erworbenen Anspruch auf ALG II (Hartz IV) muss das Kapital in einem Riestervertrag nicht als Vermögen oder zur Verügung stehendes Kapital aufgebraucht werden. Voraussetzung hierfür ist aber, das das angesparte Kapital gefördert und nicht allein aus Eigenleistung enstanden ist. 7. Ist die Beitragszahlung während der Ansparphase flexibel?Der Mindestbeitrag im Jahr an Eigenleistung beträgt in der Riester-Rente mindestens 60€. Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld etc.) zur Finanzierung eines Riestervertrages heran zu ziehen. Während der Ansparzeit können Sie den Anbieter wechseln, aber die Bedingungen eines Riestervertrages müssen im neuen Produkt enthalten sein und den Kriterien entsprechen, dann können die Zulagen und Leistungen aus dem Altervertrag in den neuen übernommen werden. 8. Wann erhält man die vollen staatlichen Zulagen?Beginnend im Jahr 2005 waren es 2% des Vorjahreseinkommens, unterste Grenze jedoch 60 € im Jahr Eigenanteil. In 2006 und 2007 stieg dieser Anteil auf 3% und ab 2008 ist ein Prozentsatz von 4 festgelegt. Das bedeutet für Sie, es ist nur bei Eigenleistung in den vorgeschriebenen Größenordnung ein Riestervertrag möglich. |
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