Grundlagen der Riester-Rente

Bereits im Jahr 2000 und 2001 waren die gesetzliche Rente, die Altersarmut und Worte wie Versorgungslücke in der Diskussion. Ursprung war die Rentenreform, welche einem "Musterrentner" (45 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt) eine Reduzierung der Rente von 70% auf 67% einbrachte. Um diese neue Lücke durch private Vorsorge zu schließen, wurde diese private zulagengeförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) ins Leben gerufen. Ziel war und ist es, die Bürger zu einer freiwilligen und persönlichen Altersvorsorge zu motivieren. Die Namensgebung dieser privaten Altersvorsorge geht auf Walter Riester zurück, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, welcher im Zuge der Rentenreform bei der Entwicklung der Riester-Rente entscheidend mitwirkte.
- Zulagen vom Staat
- Steuerliche Förderung der Beiträge
- alle eingezahlten Beiträge sind zum Rentenbeginn 100% garantiert
- Pfängungsschutz (Hartz- IV sicher)
- garantierte lebenslage Rente
- max. 30 % Kapitalentnahme zum Rentenbeginn(Leistungsphase)
- der Rentenbeginn darf nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr liegen
- Nutzung des Guthabens für Wohneigentum (in bestimmten Grenzen) möglich
- Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Besteuerung im Rentenalter
- gesetzlich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- gesetzlich rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Beamte
- Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen
- Auszubildende
- Bezieher von ALG I und II
- Arbeitnehmer im Vorruhestand mit vorhergehender Rentenpflichtversicherung
- Personen in Erziehungszeiten, jeweils die ersten drei Jahre pro Kind
- geringfügig Beschäftigte, welche volle Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Ehepartner mit einem zulagenberechtigten Ehegatten (z.B. auch Hausfrauen, Selbständige)
- 100% Garantie, d.h. Garantie auf Kapitalerhalt (mindestens das gesamte angesparte Kapital muss zur Verfügung stehen)
- Überschussbeteiligung bzw. Renditechancen je nach Anlageform mit integrierter Garantie
- lebenslang garantierte Rente, egal wie alt Sie werden
- Schutz der Verwertung während längerer Arbeitslosigkeit (Hartz IV-sicher)
- nicht zugänglich für Ansprüche Dritter (Insolvenzschutz des Kapitals)
- Möglichkeit der Hinterbliebenversorgung durch Vererbbarkeit des Kapitals (in einen Riestervertrag des Ehegatten oder förderschädlich an Jeden)
- nur für zulagenberechtigte Personen (eingeschränkter Personenkreis)
- keine oder eingeschränkte Verfügbarkeit (nur Teilentnahmen)
- kein vollständiges Kapitalwahlrecht

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