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Pensionsfonds

Die Pensionsfonds ist seit dem 01.01.2002 eine neue Form der betrieblichen Altersversorgung, die sich an angelsächsischen Modellen orientiert. Die weitest gehende Kapitalanlagefreiheit ist auch das zentrale Wesensmerkmal des Pensionsfonds. Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungsträger, die von einem oder mehreren Unternehmen gegründet werden. Sie gewähren dem Begünstigten einen direkten Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung.

 

 Ihr Rechtsanspruch auf Versorgung im Alter

Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, ein Teil seines Gehaltes für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Ein Teil des Bruttolohnes fließt dann direkt in die Vorsorge und wird nicht mit dem restlichen Gehalt ausgezahlt. Grundsätzlich besteht Verhandlungsfreiheit über Art und Höhe der Entgeltumwandlung. Bietet der Arbeitgeber bereits eine Lösung zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Pensionskasse oder Pensionsfonds an, dürfen Arbeitnehmer unter den angebotenen Lösungen wählen. Hat der Arbeitgeber jedoch noch nicht über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung informiert oder wird keine Einigung hinsichtlich des Versorgungsträgers erzielt, können Mitarbeiter den Abschluss einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung verlangen. Die Auswahl des Versicherers obliegt dem Arbeitgeber.

Sparen Sie bis zu 2.544,-€ steuer- und sozialversicherungsfrei in 2008.

Der Pensionsfonds wird während der Ansparphase steuer- und sozialversicherungstechnisch gefördert. Beiträge in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Rentenversicherung (2008: 63.600 Euro), das entspricht 2.544,- Euro im Jahr oder 112,- Euro im Monat, können ohne Abzug von Lohnsteuer in die Vorsorge gezahlt werden. In gleicher Höhe bleiben die Beiträge auch sozialversicherungsfrei. Dank einer Gesetzesänderung zum Ende des Jahres 2007, bleiben Beiträge auch über den 31.12.2008 hinaus sozialversicherungsfrei.

Zusätzlicher Steuerfreibetrag von 1.800,-€ möglich.

Besteht noch keine Direktversicherung, die noch nach dem § 40b EkStG pauschal mit 20% versteuert wird, so steht dem Arbeitnehmer noch ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von  1.800,- Euro zur Verfügung. Besitzt der Arbeitnehmer jedoch eine pauschalbesteuerte Direktversicherung nach altem Recht, kann der zusätzliche Freibetrag nicht genutzt werden.

Zusatzabsicherung für Sie und Ihre Familie ist möglich.

Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann über ein Pensionsfonds auch die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung abgesichert werden. Hierfür bedient sich der Pensionsfonds Rückversicherungen.

Leistungen aus einer Pensionsfonds sind zu 100% sicher.

Pensionsfonds unterliegen zwar dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen, das die Einhaltung betriebsrentenrechtlicher Bestimmungen überwacht, nicht jedoch den Anlagerestriktionen des Versicherungsvertragsgesetzes. Um dem erhöhten Risiko, das aus der größeren Anlagefreiheit erwachsen kann, Rechnung zu tragen, wird die Erfüllung der Versorgungszusagen durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.

Durch die Auslagerung des Kapitals aus dem Unternehmen des Arbeitgebers und die sofortige Begünstigung des Arbeitnehmers, bleibt das Versorgungskapital auch bei einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.

Pensionsfonds sind "Insolvenz- und Hartz-IV-sicher"

In der heutigen Zeit wird es zunehmend wichtiger, dass der Vermögensaufbau für den Lebensabend bei einer längeren Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht aufgezehrt wird. Wie auch alle anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung zählt der Pensionsfonds zum Schonvermögen und wird daher bei der Anspruchsprüfung des Arbeitslosengeldes II nicht angerechnet. Gleiches gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Hat dieser für sich selbst einen Pensionsfonds abgeschlossen, bleibt das Vorsorgekapital auch bei einer Insolvenz vor seinen Gläubigern geschützt.

Sie haben die Wahl: Welche Anlageform darf´s sein?

Pensionsfonds unterliegen kaum Anlagerestriktionen, sondern genießen weitest gehende Kapitalanlagefreiheit. Einige Pensionsfonds bieten den Anlegern sogar mehrere Anlagestrategien an, andere managen das Sondervermögen automatisch in Angängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Rentenbeginn. Einige Anbieter lassen jegliche Flexibilität vermissen. Grundsätzlich dürfen Pensionsfonds auch in großem Maße in Aktien oder Aktienfonds investieren.

Was tun bei Arbeitsplatzwechsel, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit?

Flexibilität ist mit einer Pensionsfonds gewiss. Bei einem Arbeitsplatzwechsel können Sie die Pensionsfonds selbstverständlich auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Hierfür sind viele Anbieter einem gesonderten Übertragungsabkommen beigetreten. Besteht bei Ihrem neuen Arbeitgeber schon ein Versorgungssystem, können Sie alternativ auch die bis zum Arbeitsplatzwechsel erzielten Anwartschaften auf das neue Versorgungssystem übertragen lassen. Die zukünftigen Beiträge fließen entsprechend in das neue Versorgungssystem. Sind diese beiden Lösungsmöglichkeiten für Sie nicht passend, haben Sie noch die Option, Ihre Pensionsfonds privat weiterzuführen oder sie beitragsfrei zu stellen. Gleiches gilt auch bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit.

Rente, Kapital oder von beidem etwas- ist das möglich?

Nein, als Ausgleich für die höheren Kapitalanlagerisiken besteht nur die Verrentungsoption. Zum Rentenbeginn wird eine lebenslange garantierte Rente zugesagt.

Finger weg von der Altersvorsorge!

Dies scheint das Motto des Staates im Gegenzug für die Förderung zu sein. Renten- oder Kapitalzahlungen dürfen erst mit dem Bezug der gesetzlichen Altersrente erfolgen. Frühestens ab dem 60.Lebensjahr. Dies bedeutet, dass Sie während Ihres Arbeitslebens kein Kapital entnehmen dürfen. Auch als Sicherheit für Darlehen, beispielsweise einer Baufinanzierung, darf eine Pensionsfonds nicht verwendet werden. Wer allerdings auf diese Flexibilität verzichten kann, erhält ein sehr attraktives Modell für seine Altersvorsorge.

Schenkt der Staat mir wirklich die Steuern?

Nein, es handelt sich nicht um ein Geschenk, sondern eine Steuerverschiebung. Steuerverschiebung bedeutet die Verlagerung der Steuerpflicht von dem aktiven Berufsleben in die Rentenphase. Wird die vereinbarte Renten- oder Kapitalleistung erbracht, fordert der Staat seinen Obolus. Renten- oder Kapitalzahlungen werden dann als sonstige Einkünfte voll nachgelagert besteuert. Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch nur für die Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Die Höhe der Abzüge zum Rentenbeginn richtet sich demnach nach Ihrem steuerpflichtigen Gesamteinkommen.

Der Pensionsfonds eignet sich insbesondere für jüngere Arbeitnehmer, für die aufgrund der langen Laufzeit das Anlagerisiko minimal und die Renditen entsprechend attraktiv sind. Für kleine oder mittlere Betriebe sind Pensionsfonds auch interessant, da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering ist und das finanzielle Risiko durch den Pensions-Sicherungs-Verein übernommen wird.
 

 

 

 

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