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Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Bei dieser Lösung der betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Der Arbeitgeber ist demnach der Versicherungsnehmer, während der Arbeitnehmer als versicherte Person der Begünstigte ist. Entweder finanziert der Mitarbeiter allein aus seinem Gehalt die Direktversicherung oder der Arbeitgeber gibt einen Teil zum Beitrag dazu. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Ihr Rechtsanspruch auf Versorgung im AlterSeit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, ein Teil seines Gehaltes für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Ein Teil des Bruttolohnes fließt dann direkt in die Vorsorge und wird nicht mit dem restlichen Gehalt ausgezahlt. Grundsätzlich besteht Verhandlungsfreiheit über Art und Höhe der Entgeltumwandlung. Bietet der Arbeitgeber bereits eine Lösung zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Pensionskasse oder Pensionsfonds an, dürfen Arbeitnehmer unter den angebotenen Lösungen wählen. Hat der Arbeitgeber jedoch noch nicht über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung informiert oder wird keine Einigung hinsichtlich des Versorgungsträgers erzielt, können Mitarbeiter den Abschluss einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung verlangen. Die Auswahl des Versicherers obliegt dem Arbeitgeber. Sparen Sie bis zu 2.544,-€ steuer- und sozialversicherungsfrei in 2008.
Die Direktversicherung wird während der Ansparphase steuer- und sozialversicherungstechnisch gefördert. Beiträge in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Rentenversicherung (2008: 63.600 Euro), das entspricht 2.544,- Euro im Jahr oder 112,- Euro im Monat, können ohne Abzug von Lohnsteuer in die Vorsorge gezahlt werden. In gleicher Höhe bleiben die Beiträge auch sozialversicherungsfrei. Dank einer Gesetzesänderung zum Ende des Jahres 2007, bleiben Beiträge auch über den 31.12.2008 hinaus sozialversicherungsfrei. Zusätzlicher Steuerfreibetrag von 1.800,-€ möglich.
Besteht noch keine Direktversicherung, die noch nach dem § 40b EStG pauschal mit 20% versteuert wird, so steht dem Arbeitnehmer noch ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 1.800,- Euro zur Verfügung. Besitzt der Arbeitnehmer jedoch eine pauschalbesteuerte Direktversicherung nach altem Recht, kann der zusätzliche Freibetrag nicht genutzt werden. Zusatzabsicherung für Sie und Ihre Familie möglich.
Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann über eine Direktversicherung auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Invalidität erfolgen. Entweder als Zusatz zu der Renten- oder Lebensversicherung oder sogar als eigenständiger Vertrag. Auch Hinterbliebene können innerhalb der Direktversicherung abgesichert werden. Leistungen aus einer Direktversicherung sind zu 100% sicher.
Als Versicherungsunternehmen unterliegen Direktversicherungen dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen, das die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften überwacht. Direktversicherungen garantieren mindestens den gesetzlich geforderten Kapitalerhalt. Das bedeutet, dass zum Rentenbeginn mindestens Ihre eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Je nach Anlageform wird darüber hinaus noch ein Garantiezins gewährt. Eine zusätzliche Sicherheit stellt die Finanzstärke des Versicherungsunternehmens dar, das die zugesagte Leistung auch in ungünstigen Marktlagen erbringen muss. Durch die Auslagerung des Kapitals aus dem Unternehmen des Arbeitgebers und die sofortige Begünstigung des Arbeitnehmers, bleibt das Versorgungskapital auch bei einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Direktversicherungen sind "Insolvenz- und Hartz-IV-sicher"
In der heutigen Zeit wird es zunehmend wichtiger, dass der Vermögensaufbau für den Lebensabend bei einer längeren Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht aufgezehrt wird. Wie auch alle anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung zählt die Direktversicherung zum Schonvermögen und wird daher bei der Anspruchsprüfung des Arbeitslosengeldes II nicht angerechnet. Gleiches gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Hat dieser für sich selbst eine Direktversicherung abgeschlossen, bleibt das Vorsorgekapital auch bei einer Insolvenz vor seinen Gläubigern geschützt. Sie haben die Wahl: Welche Anlageform darf´s sein?
Hinsichtlich der Anlagemöglichkeiten ist die Direktversicherung auf Versicherungslösungen begrenzt. Dies schmälert aber nicht zwangsläufig die Renditechancen. Kunden können zwischen klassischen Lebens- oder Rentenversicherungstarifen, fondsgebundener Versicherungen, britischen Versicherungslösungen und innovativen Hybridprodukten wählen. In Abhängigkeit der gewählten Anlageform variieren die Renditechancen sowie das Anlagerisiko. Mindestens die eingezahlten Beiträge stehen jedoch immer zum Rentenbeginn zur Verfügung. Was tun bei Arbeitsplatzwechsel, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit?
Flexibilität ist mit einer Direktversicherung gewiss. Bei einem Arbeitsplatzwechsel können Sie die Direktversicherung selbstverständlich auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Hierfür sind viele Anbieter einem gesonderten Übertragungsabkommen beigetreten. Besteht bei Ihrem neuen Arbeitgeber schon ein Versorgungssystem, können Sie alternativ auch die bis zum Arbeitsplatzwechsel erzielten Anwartschaften auf das neue Versorgungssystem übertragen lassen. Die zukünftigen Beiträge fließen entsprechend in das neue Versorgungssystem. Sind diese beiden Lösungsmöglichkeiten für Sie nicht passend, haben Sie noch die Option, Ihre Direktversicherung privat weiterzuführen oder sie beitragsfrei zu stellen. Gleiches gilt auch bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit. Rente, Kapital oder von beidem etwas- ist das möglich?
Ja, Sie haben zum Rentenbeginn die Wahl, ob Sie das angesparte Kapital als lebenslange garantierte Rente, als einmalige Kapitalzahlung oder als Kombination aus bis zu 30% Kapitalauszahlung und den Rest verrentet ausgezahlt haben möchten. Bei Abschluss brauchen Sie sich noch nicht festlegen. Rechtzeitig vor dem Rentenbeginn werden Sie in der Regel von der Versicherung angeschrieben. Finger weg von der Altersvorsorge!
Dies scheint das Motto des Staates im Gegenzug für die Förderung zu sein. Renten- oder Kapitalzahlungen dürfen erst mit dem Bezug der gesetzlichen Altersrente erfolgen. Frühestens ab dem 60.Lebensjahr. Dies bedeutet, dass Sie während Ihres Arbeitslebens kein Kapital entnehmen dürfen. Auch als Sicherheit für Darlehen, beispielsweise einer Baufinanzierung, darf eine Direktversicherung nicht verwendet werden. Wer allerdings auf diese Punkte verzichten kann, erhält ein sehr attraktives Modell für seine Altersvorsorge. Schenkt mir der Staat wirklich die Steuern?
Nein, es handelt sich nicht um ein Geschenk, sondern eine Steuerverschiebung. Steuerverschiebung bedeutet die Verlagerung der Steuerpflicht von der aktiven Berufsphase in das Rentenalter. Wird die vereinbarte Renten- oder Kapitalleistung erbracht, fordert der Staat seinen Obolus. Renten- oder Kapitalzahlungen werden dann als sonstige Einkünfte voll nachgelagert besteuert. Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch nur für die Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Die Höhe der Abzüge zum Rentenbeginn richtet sich demnach nach Ihrem steuerpflichtigen Gesamteinkommen. Die Direktversicherung eignet sich insbesondere für kleine oder mittlere Betriebe, da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering ist, sie den Arbeitnehmern ein hohes Maß an Sicherheit und Flexibilität bietet und der Arbeitgeber kein finanzielles Risiko trägt.
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