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Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge

Wichtig für das Verständnis der Materie ist  das Wissen über die Bedeutung bestimmter Fachbegriffe. Diese können leider bei genauer Beschreibung nicht vermieden werden, da die Begriffe eine klare inhaltliche Definition besitzen.  Wenn jedoch diese Schlüsselbezeichnungen erst einmal verstanden sind, erschließt sich Ihnen auf einmal das vorher so kompliziert erscheinende Thema und alles ist verhältnismäßig "einfach".

 

betriebliche Altersversorgung-allgemein

Eine Form der zusätzlichen privaten Altersvorsorge, die jedoch immer zwangsläufig über den Arbeitgeber läuft. Betriebliche Altersversorgung (bAV) setzt immer ein Arbeitsverhältnis voraus, aus dem das Haupteinkommen bezogen wird. Wird ein Zweitjob ausgeübt, kann hierüber keine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen werden. Daraus leitet sich auch ab, dass betriebliche Altersversorgung nicht für Freiberufler, Selbständige oder Beamte möglich ist. Ausnahmen bestehen nur selbständige Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Bei der betrieblichen Altersversorgung erteilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter (Arbeitnehmer) immer eine Leistungszusage, unabhängig davon, wer dies finanziert. Leistungszusagen sind Altersrenten, Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder finanzieller Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Arbeitnehmers. Eine Verlagerung auf externe Versorugungsträger (z.B. Versicherungen) oder die Absicherung über den Pnsions-Sicherungs-Verein gewährleistet, dass die Leistungsversprechen auch in jedem Fall unabhängig vom Arbeitgeber erfüllt werden.

Arbeitgeber- finanziert

Wird die Betriebsrente von dem Chef bezahlt, spricht man von Arbeitgeber-finanzierter betrieblicher Altersversorgung. Zusätzlich zum verdienten Gehalt erhält der Arbeitnehmer ein Versorgungsversprechen in der Zukunft. Beispielsweise eine zusätzliche Rente. Die Beiträge, die für die zugesagte Leistung notwendig ist, zahlt der Arbeitgeber als Betriebsausgabe in den entsprechenden Vertrag. Der Arbeitnehmer erhält folglich trotz einer zusaätzlichen Versorgungsleistung das gleiche Gehalt weiter ausgezahlt.

Arbeitnehmer- finanziert

Wird die Betriebsrente vom Arbeitnehmer selbst getragen, spricht man von einer Arbeitnehmer-finanzierten betrieblichen Altersversorgung. Der Fachbegriff  lautet "Entgeltumwandlung"

BBG-Beitragsbemessungsgrenze

Für die Berechnung der staatlichen Fördergrenzen ist eine Berechnungsgrundlage notwendig. Das Gesetz legt diese Berechnungsgrundlage mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung fest. Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet, dass bis zu dieser Bemessungsgrenze auf das Gehalt der Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichne Rentenversicherung erhoben werden. Gehalt, das über der BBG liegt, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. Diese Grenze ist ein feststehender Eurobetrag, der jedoch jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt werden kann. In den vergangenen Jahren ist dieser Betrag sukzessive gestiegen. Folglich erhöhten sich auch die steuerlich geförderten Beträge in die betriebliche Altersversorgung.

Durchführungsweg

Der Gesetzgeber stellt den Arbeitgebern und Arbeitnehmern fünf Varianten  der betrieblichen Altersversorgung (bav) zur Verfügung. Diese ähneln sich zum Teil sehr stark, so dass Unterschiede auf den ersten Blick oft nicht in Erscheinung treten. Das Wissen über die Feinheiten hilft jedoch bei der Entscheidung für den eigenen Durchführungs-"Weg". Die fünf Wege werden an anderer Stelle ausführlich erläutert. Zu den Durchführungswegen zählen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, und Unterstützungskasse.

Entgeltumwandlung

Entgelt ist ein anderes Wort für Gehalt oder Lohn. Entgeltumwandlung bezeichnet die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung mit einem Teil des eigenen Gehaltes. Dieser Teil wird quasi in eine Betriebsrente umgewandelt. Der Betrag, der vom Gehalt in die bAV (betriebliche Altersvorsorge) fließt, wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Man spricht auch von Arbeitnehmer-finanzierter bAV. Die Staatliche Förderung für diese Beiträge hängt von der Wahl des Durchführungsweges der bAV ab. Hier sind unterschiedliche Höchstbeträge und gesetzliche Grundlagen zu beachten.

 

 

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