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Allgemeine Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung auf das Wesentliche reduziert:

  • Steuer – und  Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge (Brutto = Netto)  
  • lebenslange garantierte Rente oder
  • hohe Kapitalauszahlung möglich
  • Berufsunfähigkeits- und Invaliditätsabsicherung auf Wunsch möglich
  • Absicherung der Hinterbliebenen
  • Geschützt bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Keine Anrechnung bei ALG II („Hartz-IV – sicher“)
  • Arbeitgeberbeiträge gelten vollumfänglich als Betriebsausgabe
  • Mitnahme bei Arbeitsplatzwechsel
  • sichere Kapitalanlage

Für die Umsetzung stehen Ihnen fünf Durchführungswege zur Verfügung. Die steuerliche Förderung sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen variieren. Aufgrundlage dieser Verschiedenheit kann betriebliche Altersversorgung gezielt eingesetzt werden.

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