Allgemeine Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung auf das Wesentliche reduziert:
- Steuer – und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge (Brutto = Netto)
- lebenslange garantierte Rente oder
- hohe Kapitalauszahlung möglich
- Berufsunfähigkeits- und Invaliditätsabsicherung auf Wunsch möglich
- Absicherung der Hinterbliebenen
- Geschützt bei Insolvenz des Arbeitgebers
- Keine Anrechnung bei ALG II („Hartz-IV – sicher“)
- Arbeitgeberbeiträge gelten vollumfänglich als Betriebsausgabe
- Mitnahme bei Arbeitsplatzwechsel
- sichere Kapitalanlage
Für die Umsetzung stehen Ihnen fünf Durchführungswege zur Verfügung. Die steuerliche Förderung sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen variieren. Aufgrundlage dieser Verschiedenheit kann betriebliche Altersversorgung gezielt eingesetzt werden.
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