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AnlageformenFür die Anlage Ihrer Sparbeiträge in einer privaten Altersvorsorge gibt es, je nach Vertrag und Produkt, keine bis wenige gesetzliche Beschränkungen. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Altersvorsorge konservativ oder risikofreudig aufbauen wollen. Je nach dem, wieviel Risiko Sie eingehen, können Sie nur niedrige oder aber auch recht hohe Renditen erzielen. Erfahrungsgemäß hängt die Risikobereitschaft sowie die Anlageform mit der noch verbleibenden Zeit bis zum Renteneintritt, dem zur Verfügung stehenden Kapital und den Anlageerfahrungen in der Vergangenheit zusammen. Die drei Grundformen sind:
Klassische kapitalbildende Versicherungen:Die deutschen Versicherungen legen Ihr Geld in dem so genannten Deckungsstock an, der den Anlagerestriktionen des Versicherungsgesetzes unterliegt. Dies schreibt vor, dass der Deckungsstock maximal zu 35% in Aktien investiert werden darf. Durchschnittlich befinden sich jedoch nur ca. 10% der Kundengelder in Aktien. Das restliche Kapital wird in verzinste Wertpapiere und Immobilien investiert. Ferner schreibt das Gesetz vor, dass Ihnen zum Rentenbeginn das eingezahlte Kaptial zur Verfügung stehen muss. Als zusätzliche Sicherheit ist den Anbietern von Kapitalbildenden Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, das Anlagekapital mit 2,25% p.a. zu verzinsen. Es handelt sich demnach um eine konservative Anlage, bei der eine sichere und stetige Rendite im Vordergrund steht. Aufgrund des Börsenumfeldes und aktuellen Zinsniveaus erzielen kapitalbildende Versicherungen in den vergangenen 6 Jahren eine durchschnittliche Rendite von 4,5-5,0% p.a.. Anleger haben auf die Geldanlage keinen Einfluss. Von den erzielten Gewinnen werden 90% bis 95% an die Anleger weitergegeben. Fondsgebundene Versicherungen:Versicherungen, die das Geld Ihrer Kunden nicht in den Deckungsstock anlegen, sondern in ausgewählte Investmentfonds, heißen fondsgebundene Versicherungen. Diese unterliegen nicht den Anlagerestriktionen des Versicherungsgesetztes, daher ist auch keine Kapitalerhaltungsgarantie oder ein Garantiezins vorgeschrieben. Sie als Kunde haben folglich die Wahl, wie Sie ihr Geld anlegen wollen. Die zur Wahl stehenden Investmentfonds hängen entscheidend von dem Anbieter ab. Von Garantiefonds über Renten-, Immobilien- und Standard-Aktienfonds bis hin zu Brachen- und Themenfonds ist für jeden Anleger etwas Passendes zu finden. Einige Anbieter haben sogar Indexfonds in ihr Angebot aufgenommen. Der Beitrag zur privaten Altersvorsorge wird bei fondsgebundenen Rentenversicherungen dann auf ein oder mehrere Fonds verteilt. Die Verteilung kann der Kunde entweder selbst vorgeben oder dies von Fachleuten managen lassen. Mit fondsgebundenen Rentenversicherungen können Sie eine konservative Anlage genauso wie eine chancenorientierte Anlage abbilden. Die zu erzielenden Renditen hängen folglich mit der gewählten Strategie zusammen. Wählen Sie einen sicheren Garantiefonds können Sie mit Renditen von ca. 6% rechnen, wählen Sie eine höhere Aktienquote von ca. 70% können Sie mit Renditen von 7-8% rechnen. Anleger können zu jedem Zeitpunkt die gewählten Investmentfonds im bestehenden Produkt und ohne Vertragsänderung wechseln. Das angelegte Kapital ist streng von dem Vermögen der Versicherung getrennt, daher fließen sämltiche Gewinne direkt wieder in die Investmentfonds. Britische Versicherungen:Das traditonelle Modell der Vermögensanlage unser angelsächsischen Nachbarn ist nun seit ein paar Jahren auch in Deutschland zu haben. Da die britischen Modelle Garantie mit attraktiven Renditen von 7-8% verbinden, erfreuen sich Britische Rentenversicherungen regem Zuwachs. Sie überzeugen den Anleger durch eine Kombination aus Renditeorientierung und Sicherheit. Die britischen Gesellschaften (Anbieter) haben zudem im Vergleich gegenüber zu vielen deutschen Versicherern eine ausgeprägtere Finanzstärke. Investiert wird in sogenannte UWP-Fonds (Unitised-with-Profits-Prinzip). In dieser Anlageform ist das hervorzuhebene Merkmal die hohe Aktienquote, die bis zu 90% betragen darf. Zusätzlich wird durch ein spezielles Glättungsverfahren und einer garantierten Mindestwertentwicklung Ihrer Anlage zu Rentenbeginn die Sicherheit gewährleistet. Durch dieses bewährte Verfahren werden Schwankungen des Aktienmarktes, durch die jährliche Glättung des Wertzuwachses, abgefedert. Bei Rentenbeginn erhalten Sie den gesamten Wert Ihres Anteilguthabens ausgezahlt, es sei denn, der Anteilspreis liegt unter dem Mindestwert. In diesem Fall erhalten Sie die garantiereten Werte. Liegt zum Zeitpunkt des Rentenbeginns Ihr Guthaben über dem geglätteten Wert, erhalten Sie die Differenz zu Ihrem Anteilguthaben und profitieren so von der Fondsanlageentwicklung und haben dennoch die angestrebte Sicherheit.
Anleger können mit verschiedenen Optionen die Rentenart, den Rentenbeginn, vertragliche Zusatzoptionen (Versorgungsziele) und die Ausgestaltung der späteren Rentenzahlung flexibel mitgestalten. Auf die Fondsauswahl können Sie als Anleger keinen Einfluss nehmen. Das angelegte Kapital ist streng von dem Vermögen der Versicherung getrennt, daher fließen sämltiche Gewinne direkt wieder in den Investmentfonds.
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