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Grundlagen der Rürup-Rente (Basisrente)

Mittlerweile ist das gesetzliche Rentensystem mit verschiedenen Ansätzen reformiert worden. Die gesetzliche Rente allein reicht nicht mehr aus, große Versorgungslücken bestehen bereits in der heutigen Generation. Es droht die Altersarmut. Das veranlasste den Staat, einen Anreiz für die private Altersvorsorge zu geben und die Motivation zu verstärken. Zur ersten Schicht der Versorgung gehört die Rürup-Rente (Basisrente), welche als private Altersvorsorge (Grundversorgung) neben der gesetzlichen Rente angesiedelt wird. Hier werden für Sie die Grundlagen zum Verständnis der Rürup-Rente näher erläutert.

Seit 01.01.2005 wird die Rürup-Rente oder Basisrente als staatlich subventionierte Form der Altersvorsorge genutzt. Entwickelt und hervorgebracht wurde die Basisrente von dem Ökonomen Bert Rürup. Die Leistungskriterien ähneln stark denen der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Unterschied der Finanzierung. Ein wesentlicher Punkt ist die Kapitaldeckung der Rürup-Rente. Sie sparen das Geld nur für Ihre private persönliche Altersvorsorge in einen privaten "Altersvorsorgetopf" an, woraus nur Sie das Kapital in Form einer Rentenleistung erhalten. Anders ist es beim Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, in welcher das eingezahlte Geld auf alle Rentenempfänger umgelegt wird.

Durch die staatliche Reglementierung gelten bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen für den Abschluss einer Rürup-Rente.

1. Grundlagen für den Abschluss einer Rürup-Rente (Basisrente):

  • die steuerliche Abzugsfähigkeit orientiert sich an Höchstgrenzen
  • Ausgeschlossenheit des Kapitalwahlrechts
  • die Form der Auszahlung muss als monatliche lebenslange Rente vertraglich fixiert sein
  • der Rentenbeginn darf nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr liegen
  • die Leistungen aus dem Vertrag dürfen nicht kapitalisierbar, vererbbar, beleihbar und nicht veräußerbar sein

 2. Das Pro der Rürup-Rente (Basisrente):

  • Sie können eine subventionierte, staatlich geförderte private Altersvorsorge aufbauen
  • steuerliche Förderung
  • Selbständige und Freiberufler können ihre Altersvorsorge höher steuerlich geltend machen
  • das angesparte Kapital ist durch seine Eigenschaften vor dem Zugang Dritter geschützt
  • während der Ansparphase werden Beiträge den Pfändungsgrenzen hinzu gerechnet

3. Das Contra der Rürup - Rente (Basisrente):

  • kein Kapitalwahlrecht und Verfügbarkeit über das Kapital
  • nur Rentenzahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich, dies mit Verringerung der monatlichen Zahlung
  • Beiträge können nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden (steuerliche Förderung)
  • Versteuerung der Rentenzahlung in der Rentenphase
  • keine Beleihbarkeit, keine Vererbbarkeit, keine Kapitalisierbarkeit, keine Verschenkbarkeit oder Übertragbarkeit
  • bei Tod der versicherten Person erhält der Ehegatte oder kindergeldberechtigte Kinder das angesparte Kapital ausschließlich in Form einer lebenslangen Hinterbliebenenrente

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