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Die Ansparphase (Beitragsphase) der Rürup-RenteIn der Rürup-Rente (Basisrente) sind während der Ansparphase wichtige Einzelheiten im Vorfeld zu klären. Das gilt für den Personenkreis, welche Vorteile aber auch Nachteile Sie als Kunden erwarten und welche gesetzlichen Grundlagen vorliegen. Da diese Form der Altersvorsorge vom Gesetzgeber genauen Richtlinien unterliegt und andere Bedingungen als bei der flexiblen privaten Altersvorsorge gelten, werden hier die Einzelnen Aspekte für Sie erläutert. Basisthemen für die Ansparphase:
1. Wer darf die Rürup-Rente (Basisrente) abschließen?Grundsätzlich kann jede Person, welche sich in einem Arbeitsverhältnis befindet und ein zu versteuerndes, sozialver Einkommen erhält diese Form der Altersvorsorge wählen. Besonders geeignet und empfehlenswert ist die Rürup-Rente für Freiberufler und Selbständige, da diese während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erweben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen. Der Vorteil liegt in den hohen Steuerfreibeträgen, dadurch besteht die Möglichkeit der höheren Beitragszahlungen mit hoher staatlicher Förderung. 2. Können die Beiträge steuerlich gefördert werden?Ja, die Beiträge zur Rürup-Rente werden steuerlich gefördert. Hier tritt das so genannte Förderkonzept in Kraft. Das heißt, die Summe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Beiträgen zur privaten Rürup-Rente dürfen Sie im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen (Bruttoeinkommen oder Einnahmen vor Steuern) abziehen. 3. Werden die Beiträge aus sozialversicherungspflichtigem Einkommen gezahlt?Ja, die Beiträge werden aus dem Bruttoeinkommen gezahlt. Das heißt, vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Bruttoeinkommen) werden diese Beiträge geleistet und vermindern somit den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge. 4. In welcher Höhe werden die Beiträge gefördert?Durch das Förderkonzept ist eine genaue Höhe der steuerlichen und somit staatlichen Höhe festgelegt. Da die Beiträge zu der gesetzlichen Rente und den Beiträgen zur Rürup-Altersvorsorge gemeinsam als Altersvorsorgeaufwendungen abgezogen werden, gelten hier folgende Grenzen: Abzugsfähigkeit bei Ledigen: bis 20.000 € Abzugsfähigkeit bei Ehegatten: bis 40.000 € Vorläufig gilt jedoch eine Übergangsregelung von 2005 bis 2025: Beginnend im Jahre 2005 konnten anfänglich 60% Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung (höchstens 12.000 Euro bzw. 24.000 Euro bei Verheirateten) steuerlich geltend gemacht werden. Nachfolgend ist eine kontinuierliche 2 prozentige Steigerung p.a. (jährlich) geregelt, so dass die anfänglichen 60% auf 100% im Jahr 2025 der abzugsfähigen Gesamtbeiträge berücksichtigt werden. Dann gelten die abzugsfähigen Grenzen von 20.000 € für Ledige bzw 40.000 € für Ehepaare. 5. Darf vor Rentenbeginn über das angesparte Geld verfügt werden?Nein, diese Form der Altersvorsorge ist nicht beleihbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar. Sie gilt gleich der gesetzlichen Rente der Altersvorsorge und wird ab dem 60. Lebensjahr als Rente zur Verfügung gestellt. Somit wird staatlich sicher gestellt, das das angesparte Kapital allein der Altersvorsorge und somit der Rentenleistung durch private Vorsorge dient. 6. Ist die Rürup-Rente "Insolvenz- und Hartz-IV-sicher"?Ja, da das angesparte Kapital nicht beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar ist, wird es nicht als Vermögen angerechnet, auch im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) nicht. Hierbei besteht keine Möglichkeit und somit auch keine Verpflichtung, aus dem Kapital seinen Lebensunterhalt zu betreiten. 7. Ist die Beitragszahlung während der Ansparphase flexibel?Ja, die Beiträge zur Rürup-Rente könne Sie so flexibel einzahlen, abgestimmt auf Ihre jeweilige Lebensituation. Durch die steuerliche Förderung ist es jedoch wichtig, das die Kontinuität der Einzahlungen bestehen bleibt. Dennoch ist eine Beitragsaussetzung in den Verträgen mit den Gesellschaften geregelt.
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