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Die Rentenphase (Verrentung) der Riester-RenteDie Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, hier gelten ebenso wie in der Ansparphase bestimmte Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber. Da die Riester-Rente als staatlich geförderte private Altersvorsorge gilt, wird das Renteneintrittsalter in der Regel an das gesetzliche Eintrittalter angelehnt. Nach heutigem Stand dem 67. Lebensjahr. Eine Vorverlegung der Rentenleistung ist frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich. Wie auch bei der Rürup-Rente gilt hierbei, das dieses Kapital auschließlich der Ergänzung der Altersrente also der privaten Altersversorgung dient. Daher die Reglementation durch den Staat. Basisthemen für die Rentenphase:
1. Darf nach Renteneintritt über das Kapital verfügt werden?Teilweise ja. Sie können sich nach Renteneintritt maximal 30% des Kapitals auszahlen lassen. Zusätzlich besteht die Möglichleit, sich 12 Monatsrenten als Kapital, quasi eine Jahresrente auszahlen lassen. 2. Welche Auszahlform gibt es?Sie können sich ab dem 60. Lebensjahr beginnend, das Kapital unterschiedlich auszahlen lassen: a) 30% des Kapitals als Gesamtsumme mit zusätzlicher Verrentung des Restkapitals
b) das gesamte Kapital wird als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt
c) Möglichkeit eines Auszahlplans
d) jährliche Rentenleistung, bedeutet, das Sie 12 Monatsrenten als jährliche Zahlung zusammen fassen können und sich diese auszahlen lassen
3. Wie ist die steuerliche Behandlung bei Rentenbeginn?Leistungen aus der Riester-Rente sind während der Rentenphase mit dem persönlichen Einkommen-Steuersatz zu besteuern. Rentenzahlungen aus der Riester-Rente werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5, Satz 1EStG voll nachgelagert besteuert. 4. Werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben?Nein, nach der heutigen Gesetzeslage werden keine gesetzlichen Krankenkassenbeiträge erhoben.
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