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Rentenphase der flexiblen privaten Altersvorsorge

Nach Beendigung der Ansparphase tritt die Rentenphase (Verrentung) des Kapitals ein. Hier wird entschieden, in welcher Form das Kapital genutzt wird. Um sich in den vielfältigen Möglichkeiten und Angeboten der Gesellschaften zur Kapitalverwendung zurecht zu finden, erhalten Sie hier eine Übersicht über die wichtigsten und relevantesten Fragestellungen.

1. Welche Auszahlungsform gibt es?

Sie können wählen, vor dem vertraglichem und altersgemäßen Eintritt der Rente, wie Sie über Ihr Kapital verfügen möchten. Es gibt die Variante der gesamten Kapitalauszahlung, wobei Sie sich durch anschließende Anlageformen ein weiteres Anwachsen Ihres Kapitalstocks sichern können. Daraus lassen sich regelmäßige Entnahmen in Form einer Rente generieren.

Auch eine Teilauszahlung des Kapitals, mit zusätzlicher Verrentung des Restkapitals (Teilverrentung), ist möglich. Weiterhin können Sie durch die Vertragsgesellschaft eine gesamte Verrentung festlegen, wobei zu beachten ist, dass bei den meisten Gesellschaften dann keine Kapitalauszahlung mehr möglich ist.

Auch eine Teilverrentung ist eine Alternative, bei der nur ein Teil des Guthabens als Rente ausgezahlt wird, während das restliche Guthaben in dem Vertrag verbleibt.

Wenn bei Ihnen in naher Zukunft eine Lebensversicherung fällig wird, lohnt eine zeitnahe, individuelle Anlageberatung, um die Vielfalt der Kapitalverwendung am Markt prüfen zu lassen.

2. Wie ist die steuerliche Behandlung bei Rentenbeginn?

Im Falle einer Verrentung Ihres Kapitals, das bedeutet Zahlung einer Rente durch die Gesellschaft, wird der Ertragsanteil besteuert. Bei der Kapitalauszahlung wird nach dem 60. Lebensjahr zukünftig der Gewinn zur Hälfte mit der Abgeltungssteuer versteuert. Diese Form ist eine günstigere Form der Ertragsanteilbesteuerung gegenüber allen anderen nachgelagerten besteuerungen.

3. Werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse von der Rente erhoben?

Nein, nach der heutigen Gesetzeslage werden keine  gesetzlichen Krankenkassenbeiträge erhoben.

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