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Vorteile und Pflichten für ArbeitgeberDie betriebliche Altersversorgung - gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist nicht nur durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, sondern auch durch eine Vielzahl arbeits- und aufsichtsrechtlicher Vorschriften geregelt. Sie war bislang eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers und auch nach der Reform des Betriebsrentenrechts bleibt die finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber an der Alterssicherung der Arbeitnehmer eine freiwillige Leistung. Seit dem 01.01.2002 können Arbeitnehmer allerdings verlangen, dass sie die Möglichkeit erhalten, einen Teil ihres Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren (Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung). Dies gilt auch für Teilzeitarbeit und selbst für geringfügig Beschäftigte mit einem „400-Euro-Job“, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Will der Arbeitnehmer also laufendes Gehalt oder Weihnachtsgeld verwenden, um damit eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesem Wunsch im gesetzlichen Rahmen nachzukommen. Bieten Sie daher Ihren Arbeitnehmern rechtzeitig eine Lösung an, Sie profitieren als Arbeitgeber in finanzieller als auch in betriebswirtschaftlicher Sicht von betrieblicher Altersversorgung (bAV): Vorteile:
Nutzen Sie die attraktiven gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen- Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter gern! Ja, ich möchte die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung nutzen. |
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