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Durchführungswege
In der betrieblichen Altersversorgung stehen 5 Modelle, die sogenannten "Durchführungswege" zur Verfügung, mit denen Sie Ihre staatliche Förderung nutzen können. Die Durchführungswege unterscheiden sich in ihren steuer- und arbeitsrechtlichen Vorgaben. Die wohl bekanntesten Durchführungswege sind die Pensionskasse und die Pensionskasse. Verspricht der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Rente zu zahlen, handelt es sich um eine Direktzusage oder Pensionszusage. Der Arbeitnehmer hat einen direkten Anspruch gegenüber der Firma. Wird hingegen die Leistungszusage auf ein externes Unternehmen, ein sogenannter Versorgungsträger, ausgelagert, erhält der Arbeitnehmer von dem Versorgungsträger unmittelbar seine Rente. Externe Versorgungsträger sind die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds sowie die Unterstützungskasse.
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