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Durchführungswege

In der betrieblichen Altersversorgung stehen 5 Modelle, die sogenannten "Durchführungswege" zur Verfügung, mit denen Sie Ihre staatliche Förderung nutzen können. Die Durchführungswege unterscheiden sich in ihren steuer- und arbeitsrechtlichen Vorgaben. Die wohl bekanntesten Durchführungswege sind die Pensionskasse und die Pensionskasse.

Verspricht der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Rente zu zahlen, handelt es sich um eine Direktzusage oder Pensionszusage. Der Arbeitnehmer hat einen direkten Anspruch gegenüber der Firma. Wird hingegen die Leistungszusage auf ein externes Unternehmen, ein sogenannter Versorgungsträger, ausgelagert, erhält der Arbeitnehmer von dem Versorgungsträger unmittelbar seine Rente. Externe Versorgungsträger sind die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds sowie die Unterstützungskasse.

 
Aufgrund der einfacheren Verwaltung, höherer Flexibilität und besseren Überschaubarkeit erfreuen sich die externen Versorgungsträger immer größerer Beliebtheit. Insbesondere die Direktversicherung und die Pensionskassen wurden mit dem Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine Entgeltumwandlung in den Fokus gerückt. Einer dieser beiden Durchführungswege muss vom Arbeitgeber für die Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflicht angeboten werden.

 

 


 

 

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